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Todesfall

Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen, spätestens jedoch am darauffolgenden Tag mit der Gemeindekanzlei in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist der Gemeindeschreiber telefonisch erreichbar unter der Nummer 079 404 34 70. Benötigt werden die ärztliche Todesbescheinigung sowie nach Möglichkeit das Familienbüchlein und die Adressen der gesetzlichen Erben.

Nachfolgend finden Sie den Link auf die aktuelle Liste der im Kanton Aargau in Pflicht genommenen Bestatterinnen und Bestatter.

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dgs/gesundheit/bestattungswesen/bestattungen

Damit Sie mit dem zuständigen Pfarramt einen Termin für die Abdankung, Beisetzung bzw. Bestattung vereinbaren können, finden Sie die entsprechenden Links mit den erforderlichen Koordinaten.

/leben/kirche/kath-kirchgemeinde.html/61/l/de   Röm.-katholische Kirchgemeinde Bettwil

http://kirchweg5.ch/  Reformierte Kirchgemeinde Meisterschwanden-Fahrwangen

Falls Sie keine kirchliche Abdankung bzw. Bestattung wünschen, dürfen Sie sich dennoch an das Pfarramt Bettwil wenden (Tel. 056 667 33 87). So kann vereinbart werden, dass die Glocken für die verstorbene Person läuten, dass eine Fahne und eine Kerze als Zeichen der Trauer zu Ehren der verstorbenen Person aufgestellt wird, dass im Anschlagkasten vor der Kirche eine Anzeige angebracht wird bzw. dass bei der Messe der Name der verstorbenen Person verkündet wird. Der Entscheid der Angehörigen, in welchem Rahmen die Gemeinschaft über den Todesfall informiert werden soll, wird in jedem Fall respektiert.