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Wahlen und Abstimmungen

Gerne verweisen wir Sie bezüglich Abstimmungs- und Wahltermine sowie für die gesetzlichen Grundlagen auf die Website des Kantons Aargau

Wahlen und Abstimmungen

Wer mindestens 18 Jahre alt ist, das Schweizer Bürgerrecht besitzt, in Bettwil wohnt und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht, kann an eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen kann auch ein Referendum ergriffen oder eine Initiative lanciert und beides unterzeichnet werden. Um an Abstimmungen teilzunehmen, braucht man sich nirgends zu registrieren. Dies erfolgt von Amtes wegen im Stimmregister der Wohngemeinde, sobald die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllt sind. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen sich hingegen registrieren lassen. 

An den Abstimmungs- und Wahlwochenenden sind die Urnen jeweils am Sonntagmorgen von 08.30 bis 09.00 Uhr geöffnet.

Wer brieflich stimmen will:

  • setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  • muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben;
  • legt das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
  • klebt das Antwortkuvert zu und stellt es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.
  • bei der brieflichen Stimmabgaben per Post wird empfohlen, das Antwortkuvert bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post zu übergeben. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert per B-Post rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf des Antwortkuverts im Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten. Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zur Schliessung der Urnenöffnung am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.

Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte oder die vertretene Person hat seinen Stimmrechtausweis zu unterschreiben.

Die Gemeinderesultate der Wahlen und Abstimmungen werden jeweils auf der Website publiziert. Ebenfalls finden Sie diese im Anschlagkasten beim Chäsihüsli.