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Jagdaufsicht

Wenn ein Wildtier an- oder überfahren wird, muss der zuständige Jagdaufseher informiert werden. Wer eine Kollision mit einem Wildtier hat, muss den Unfall umgehend melden. Eine Verletzung der Meldepflicht ist strafbar. Meist wird in solchen Fällen der Polizeinotruf 117 gewählt. Die Kantonspolizei bietet den zuständigen Jagdaufseher auf. Dieser wird sich um das verletzte oder tote Wildtier kümmern und dem Fahrzeuglenker das nötige Unfallprotokoll ausstellen. Im Kanton Aargau besteht auch die Möglichkeit, den Kontakt zum zuständigen Jageaufseher über das App "AG Jagdaufsicht" herzustellen. Jagdaufsicht

In Bettwil wird die Jagdaufsicht ausgeübt durch

Jagdaufseher
Urs Meyer, Gassäckerstrasse 23, 5618 Bettwil, Tel. 079 215 10 36

Jagdaufseher-Stellvertreter
Silvan Meyer, Quellenweg 6, 5616 Meisterschwanden, Tel. 079 578 21 93