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Zahlungsschwierigkeiten Steuern: Stundungs- und Ratengesuche

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Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss einen konkreten Vorschlag über Ratenhöhe und Zahlungstermine enthalten sowie Aufschlüsse über das monatliche Budget geben.

Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.


Dienstleistung:

Stundungsgesuch  [PDF, 132 KB]
E-Mail an Abteilung Finanzen