Steuerbezug (Inkasso)
Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig: Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Abteilung einzureichen. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig.
Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern
Künftig werden zuviel bezahlte Steuern direkt auf ein Konto ausbezahlt. Zu diesem Zweck werden mit der Steuererklärung bei allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Wenn bereits ein Bank- oder PC-Konto zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag aufgeführt. Es kann im EasyTax oder in der Steuererklärung bestätigt oder geändert werden. Sobald eine Kontoverbindung bekannt ist, fällt das bisherige Verfahren mit dem violetten Postscheck (ASR) weg.