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Meldepflicht Vermieter / Drittmeldepflicht

Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten oder 3 Monate innerhalb eines Jahres Logis geben, sind gemäss § 10 Abs. 1 RMG (Register- und Meldegesetz) verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden.

Es sind auch Adressänderungen innerhalb eines Gebäudes meldepflichtig.

Die Meldung kann direkt erfolgen an www.drittmeldung.ch.