Hundesteuer
Hundekontrolle und Hundesteuer
Per 1. Mai 2012 trat das neue kantonale Hundegesetz in Kraft. Weiterhin sind die Gemeinden für die Hundekontrolle und die Erhebung der Hundetaxe verantwortlich. Die Hundetaxe von CHF 120.00 pro Hund und Jahr wird jährlich von der Abteilung Finanzen in Rechnung gestellt. Das "Hundejahr" läuft vom 1. Mai XX bis 30. April XY.
Die Hundehaltenden müssen sich vor Anschaffung ihres ersten Hundes zuerst auf ihrer Wohngemeinde als Hundehalter registrieren lassen. Sie erhalten ihre persönliche AMICUS-ID-Nummer. Der Züchter oder Tierarzt nimmt anschliessend die Registrierung im AMICUS (Hundedatenbank) vor.
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt bei einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Bei Übernahme eines Hundes ist in jedem Fall darauf zu achten, dass dieser gechipt ist.
Hundebesitzer werden gebeten, Kopien folgender Dokumente der Gemeindekanzlei vorbeizubringen:
- Heimtierausweis mit einer aktuellen Mikrochip-Nummer
- Besitzer eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen der Gemeindekanzlei eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu, sobald sie diese erhalten haben
Bei Mutationen (Tod des Hundes, Adresswechsel) tragen sie Hundehaltenden die Verantwortung, diese innert 10 Tagen bei der Gemeindekanzlei Bettwil zu melden sowie im AMICUS einzutragen.
Hundedatenbank Amicus – Umstellung auf digitale ePetCard
Hundehaltende sind gemäss Tierseuchenverordnung verpflichtet, ihre Hunde in der nationalen Hundedatenbank Amicus zu registrieren. Bislang wurde mit der Registrierungsbestätigung eine physische PetCard ausgestellt. Seit Januar 2026 steht den Hundehaltenden neu eine digitale ePetCard zur Verfügung. Diese wird automatisch aus der Hundedatenbank generiert und kann kostenlos über die App animundo genutzt werden. Die App bietet zudem zahlreiche weitere praktische Funktionen rund um das Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter
www.animundo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..