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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Bestellungen können bei folgender Amtsstelle vorgenommen werden:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Muri
Seetalstrasse 8
5630 Muri
Tel. 056 675 85 55