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Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer findet Anwendung bei Veräusserung von im Kanton Aargau gelegenen (Privat-)Grundstücken.

Das Gemeindesteueramt Bettwil ist zuständig für das Veranlagungs- und Bezugsverfahren der Grundstückgewinnsteuer für Grundstücke, welche im Gemeindebann von Bettwil liegen. Das Gemeindesteueramt Bettwil führt die Untersuchungen durch und bewahrt die Akten auf. Die Steuerkommission Bettwil erlässt die Veranlagungsverfügung. Die Finanzverwaltung Bettwil bezieht die Steuer.

Tarif für die Steuerberechnung