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Besuchsaufenthalt

 

Besuchsaufenthalt für visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer 

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 2 x 3 Monate pro Kalenderjahr) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat / Botschaft ihres Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Garantieerklärung benötigt. 

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person das Formular "Verpflichtungserklärung" an ihre Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber geben das Gesuch am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab. Diese leitet das Gesuch an das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau weiter. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt. Auf der Seite des Bundesamtes für Migration finden Sie weitere Hinweise.

Die Kosten betragen CHF 60.00 plus Porto und sind der Abteilung Einwohnerdienste bar zu bezahlen.

www.ag.ch/migrationsamt