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Auslandaufenthalt, Steuerpflicht

Für die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist entscheidend, ob die Abwesenheit befristet oder unbefristet ist. Bei einem Auslandaufenthalt muss für die steuerlichen Angelegenheiten unbedingt eine schriftliche Vertretervollmacht aus der Schweiz vorliegen.