Adressauskünfte
Auskünfte aus dem Einwohnerregister dürfen nur im Rahmen von §16 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft wird benötigt:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
- CHF 20.00
Telefonische Auskünfte werden nur an Amtsstellen erteilt.