Der Kanton Aargau erlässt ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Gemäss Mitteilung des Departements Gesundheit und Soziales verfügt dieses ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr:
- Das Feuern aller Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten. Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
- Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.
260727_Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot.pdf [pdf, 88 KB]