Medienmitteilung vom 20. Januar 2012

 

Bettwiler Asylunterkunft kommt nicht!

Für den Gemeinderat steht fest, dass die geplante Asylunterkunft in der Militäranlage Bettwil nicht realisiert werden kann. Das Einrichten und Betreiben einer Asylunterkunft in der Militäranlage Bettwil ist eine dem geltenden Recht widersprechende Nutzung des Geländes.

An der dritten Sitzung der Arbeitsgruppe wurde das vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Dr. Marcel Bolz, Chef des Rechtsdiensts des Regierungsrates, umfassend erläutert. Nach heutigem Stand der Dinge fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen um eine Baubewilligung zur Umnutzung für eine Asylunterkunft zu erteilen. Das Bundesamt für Migration (BFM) hält daran fest, dass eine Nutzung mit weniger Asylbewerbern bewilligungsfähig sei und dies geprüft werde. In diesem Fall muss das BFM für die Verwirklichung seiner Pläne den ordentlichen Weg des Baubewilligungsverfahrens einhalten oder einen entsprechenden Vorentscheid erwirken. Tut er dies nicht, muss der Gemeinderat als Baupolizeibehörde von Amtes wegen eingreifen. Kanton und Gemeinde sind sich einig, dass auch ein kleineres Projekt nicht bewilligungsfähig ist.


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