Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats vom 11. März 2012 für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 wurden während der Anmeldefrist folgende Kandidierende angemeldet:
Brunner Kurt, 1954, von Bettwil, Brunnäckerstrasse 20
Wiederkehr Jacqueline, 1968, von Gontenschwil AG und St. Antoni FR, Pilatusstrasse 8
Die Urnenwahl erfolgt am 11. März 2012. Gewählt werden können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht nur die vorgenannten Kandidierenden sondern alle Stimmberechtigten.
Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege vom 11. März 2012 für den Rest der Amtsperiode 2010/2013 wurde folgende Kandidatin angemeldet:
Huber Karin, 1968, von Sarmenstorf, Lindenbergstrasse 2
Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, ist gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert welcher weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis am Dienstag, 31. Januar 2012, 17.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert der Frist von 5 Tagen keine neuen Anmeldungen ein, wird der Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde bzw. vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Bettwil sucht einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin des Brunnenmeisters des Klärwärters und des Heizungswarts. Der Brunnenmeister stellt sicher, dass in der Gemeinde stets Trinkwasser in genügender Menge und Qualität zur Verfügung steht. Der Klärwärter gewährleistet den Betrieb des Regenklärbeckens an der Mühlestrasse. Und der Heizungswart ist zuständig für den Betrieb der Heizung des Fernwärmenetzes der Gemeinde Bettwil. Wer diese Funktionen ausübt, muss Störungen im Betrieb beheben und leistet dazu auch Pikettdienst. Der Stellvertreter vertritt den Brunnenmeister bzw. Klärwärter und Heizungswart bei Ferien und anderen Abwesenheiten und übernimmt dessen Funktion. Bewerbungen sind mit den nötigen Unterlagen bis 15. Februar 2012 dem Gemeinderat einzureichen. Auskünfte erteilt Brunnenmeister/Klärwärter/Heizungswart Peter Brunner, Tel. 079 655 16 09 oder die Gemeindekanzlei, Tel. 056 667 25 16.