Medienmitteilung vom 30. August 2010

 

Primarschule

Mit dem neuen Schuljahr nahm David Beeler seine Tätigkeit als Primarlehrer der Schule Bettwil auf. Herr Beeler ist Klassenlehrer der 3., 4. und 5. Klasse. Der Gemeinderat heisst David Beeler in der höchsten Aargauer Gemeinde herzlich willkommen.

Kleidersammlung

Die Contex führt am Montag, 7. Sept. 2010 eine Altkleider und Schuhsammlung durch. Allen Haushaltungen wurden zwei Sammelsäcke zugestellt. Der gemeinnützige Erlösanteil geht an Terre des hommes Kinderhilfe.

Zurückschneiden von Sträuchern. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen

Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, alle über das March (Grenzlinie zwischen Strasse und Nachbargrundstück) hinausreichenden Äste von Bäumen und Sträuchern zurückzuschneiden. Nach § 109 Abs. 2 Baugesetz dürfen die öffentlichen Strassen und Wege vom anstossenden Grundeigentum aus weder durch Einfriedigungen, Bäume und Sträucher noch durch sonstige Objekte beeinträchtigt werden. Gemäss den §§ 111 Baugesetz und 45 Allgemeine Verordnung zum Baugesetz gelten folgende Vorschriften: Bäume und Sträucher bis zu 80 cm Höhe sind gegenüber Kantonsstrassen auf 1 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden; Sträucher von mehr als 80 cm bis zu 1,80 m Höhe sowie einzelne Bäume sind gegenüber Kantonsstrassen auf 2 m und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 cm, gemessen vom Strassenmarch, zurückzuschneiden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3 m gewährleistet sein. Eigentümer von Bäumen und Sträuchern, welche den Verkehr behindern, können für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.

Ortsbürgerstiftungen

Drei Aargauer Gemeinden errichteten in den letzten Jahren Ortsbürgerstiftungen. In einem Fall wurde die Ortsbürgergemeinde anschliessend aufgehoben. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres bejahte bisher die Rechtmässigkeit von Ortsbürgerstiftungen. Da insbesondere die Dotierung, also die Frage, mit wie viel Vermögen die Stiftung ausgestattet werden soll, wiederholt zu Diskussionen führte, liess das Departement Volkswirtschaft und Inneres ein Rechtsgutachten erstellen. Überraschenderweise kommen die beiden Gutachter nun zum Schluss, dass die Gründung von Stiftungen durch die Ortsbürgergemeinden unzulässig ist. Der Regierungsrat hat daher beschlossen, dass Ortsbürgergemeinden künftig keine Stiftungen mehr errichten dürfen. Die drei bisherigen Stiftungen sollen aber bestehen bleiben können.


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